zur Erbringung von Dienstleistungen
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen inkl. Unternehmensberatung (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die Anvalad (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
1.3 Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
1.4 Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während einem [1] Monat an die Offerte gebunden.
2.3 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.
3. Erbringung der Dienstleistungen
3.1 Variante 1: Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in seinen eigenen Räumlichkeiten mit seinem eigenen Material.
Variante 2: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften zur Verfügung.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.
3.4 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
3.5 Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
3.6 Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und seine Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
4.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hard-ware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
4.3 Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
4.4 Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf 30 Tagen seit der Abliefe-rung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
5. Vergütung
5.1 Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
5.2 Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.
6. Geheimhaltung
6.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Vertraulich ist insbesondere Folgendes: Kunden-, Geschäfts-, Software und Projektdaten sowie sämtliche Daten, welche im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der erbrachten Dienstleistung stehen. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Stadium der Offerte und auch nach Beendigung des Vertrags.
7. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
7.1 Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.
7.2 Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
7.3 Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.
8. Verzug
8.1 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Si-cherheit verlangen.
8.2 Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
9.2 Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
10. Haftung
10.1 Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Auswahl und Instruktion beim Einsatz von Mitarbeiter ein Schaden entstanden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Die Haftung für Personenschäden ist unbegrenzt. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf insgesamt CHF 1 Mio. pro Vertrag beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
12. Änderungen
12.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienst-leistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigne-ter Weise bekannt gegeben. Erhöht der Auftragnehmer Preise so, dass sie zu einer hö-heren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
12.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündi-gen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
13. Anwendbares Recht
13.1 Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR angewendet.
14.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrags ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
14.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
14.4 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Anvalad.
zur Nutzung der Anvaris Plattform und weiterer SaaS
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Der Provider, im Folgenden Anvalad genannt, stellt dem Kunden, im Folgenden Kunde genannt, eine Plattform mit mehreren Applikationen zur Verfügung. Der Kunde teilt Anvalad mit, für welche Angebote und für welche Vertragsdauer er sich entschieden hat.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich zum ersten Mal auf der Plattform anmeldet. Individuelle Verträge, die von den AGB abweichen, werden schriftlich abgeschlossen. Das gilt auch, wenn sich der Vertrag nur in einzelnen Punkten von den AGB unterscheidet.
1.3 Wird der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen und keine der Vertragsparteien trifft die in Ziffer 14. vorgesehenen Massnahmen zur Beendigung des Vertrags, dann läuft der Vertrag unbefristet weiter.
1.4 Ein unbefristeter Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende eines Jahres gekündigt werden.
2. Änderungen dieser AGB
2.1 Anvalad ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
2.2 Ist der Kunde mit der Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden, ist er verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht fristgemäß, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam einbezogen. Hierauf wird Anvalad in der Mitteilung hinweisen.
2.3 Sind die Änderungen oder Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für Anvalad unerlässlich, entfallen die Ankündigungspflicht und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund solch zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche gegen den Anvalad.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung sind das vom Kunden ausgewählte Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preis.
3.2 Der vereinbarte Preis ist für die vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählte Vertragslaufzeit unveränderlich.
3.3 Der Kunde leistet Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bankspesen gehen zulasten des Kunden.
3.4 Es wird im Voraus für 1 Monat Rechnung gestellt.
3.5 Wird ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt oder ein neuer Vertrag abgeschlossen, ist Anvalad berechtigt, für den betreffenden Service den Preis zu verrechnen, der am Anfang der verlängerten Vertragslaufzeit gültig ist. Beträgt die Preiserhöhung für eine verlängerte Vertragslaufzeit mehr als 5% gegenüber dem letzten verrechneten Preis, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit zu den erhöhten Preisbedingungen schriftlich auf das Ende des laufenden Monats kündigen. Für den Kündigungszeitraum wird der Preis berechnet, der vor der Kündigung galt.
3.6 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm Anvalad zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich Anvalad vor, den Zugang zu sperren, bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als weitere dreissig Tage, wird Anvalad den Vertrag fristlos auflösen.
3.7 Bei Zahlungsverzug ist Anvalad berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% für das Jahr gemäß Art. 104 f. schweizerisches Obligationenrecht (OR) zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Endkunden darf Anvalad Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, bleibt vorbehalten.
3.8 Stellt Anvalad einen Service ein, verpflichtet er sich, die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.
3.9 Das Entgelt für spezielle kostenpflichtige Dienstleistungen wird verrechnet, bevor diese zum ersten Mal in Anspruch genommen werden.
3.10 Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken.
4. Gewährleistung
4.1 Anvalad hat das Ziel, seine Dienstleistungen soweit möglich an sieben Tagen der Woche und 24 Stunden am Tag störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen.
4.2 Anvalad verpflichtet sich, sich zur Sicherheit der eigenen Systeme und der auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.
4.3 Anvalad verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Anvalad informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.
4.4 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert Anvalad seine Kunden so rasch wie möglich. Er verpflichtet sich, die Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten so bald wie möglich zu beheben.
5. Haftungsbestimmungen
5.1 Anvalad verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach dem neuesten technischen Stand zu sorgen.
5.2 Anvalad beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störungen Anvalad unverzüglich mitteilen.
5.3 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, sodass der Unternehmer nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
6. Wegfall der Leistungspflicht
6.1 Anvalad haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.
6.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte, z.B. Viren, Würmer, die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
6.3 Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können («Fälle höherer Gewalt»), haben zur Folge, dass die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung ausgesetzt sind. Überschreiten in Fällen höherer Gewalt die Einschränkungen den Zeitraum von einer Woche, so haben die Vertragsparteien das Recht, bezogen auf den betroffenen Anvalad Service den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.4 Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Anvalad Services haben.
6.5 Anvalad übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Kunden durch den Inhalt der von ihm auf den Anvalad Services gespeicherten Daten oder die Übertragung der betreffenden Informationen ins Inter- oder Intranet entstehen.
7. Datenschutz
7.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten über die Anvalad Services wird der Kunde die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen einhalten. Er ist insoweit Verantwortlicher. Soweit abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zum Datenschutz erforderlich sind, wird der Kunde diese mit dem jeweiligen Auftragsverarbeiter vereinbaren.
7.2 Anvalad informiert die Kunden auf seiner Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.
7.3 Anvalad übernimmt keinerlei Haftung, wenn ein Kunde innerhalb der Anvalad Services seine datenschutzrechtlichen und Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder Drittunternehmen verletzt. Durch das Auslagern von Daten und Prozessen werden die Kunden nicht frei von der Eigenverantwortung.
8. Auditrecht
8.1 Anvalad hat das Recht, nach angemessener Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen beim Endkunden vor Ort zu überprüfen. Anvalad kann auch einen Dritten als eingesetzten Auditor mit der Durchführung eines solchen Audits beauftragen. Voraussetzung für eine Auditierung durch einen Dritten ist, dass dieser sich in angemessenem Umfang gegenüber dem Endkunden zur Vertraulichkeit verpflichtet oder entsprechend zur Berufsverschwiegenheit gesetzlich verpflichtet ist.
9. Geheimhaltung
9.1 Alle Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 6.1 besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrags hinaus, solange die betreffenden Daten nicht bereits öffentlich bekannt waren.
9.3 Anvalad verpflichtet sich, Verschlüsselungssysteme für die auf den Anvalad Services gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.
9.4 Die Kunden können die auf den Anvalad Services gespeicherten Daten jederzeit unwiederbringlich löschen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt Anvalad keine Verantwortung.
9.5 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich zeitweise beschäftigte Mitarbeiter und Praktikanten) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung des Vertrags eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten und dem jeweils anderen Vertragspartner entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen überlassen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags unbeschränkt fort.
9.6 Bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung kann die andere Partei Schadenersatz verlangen sowie eine Konventionalstrafe von max. CHF 50 000.–. Diese Konventionalstrafe entbindet keineswegs von den Verpflichtungen dieser AGB.
10. Verhältnis gegenüber Dritten
10.1 Anvalad verpflichtet sich, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig selbst zu erfüllen und nicht auf Dritte zu übertragen.
10.2 Wenn es notwendig ist, einzelne Leistungen von Dritten erbringen zu lassen, ist dafür eine schriftliche Einwilligung der Kunden notwendig, die vorher über die Identität der Drittfirma vollständig informiert werden müssen. Drittfirmen werden in solchen Fällen so ausgewählt, dass sie dem Datenschutzrecht der Schweiz bzw. der EU unterstehen. Dazu verpflichtet sich Anvalad, mit der Drittfirma einen Geheimhaltungsvertrag abzuschliessen, der ebenso streng ist wie die Geheimhaltungsverpflichtungen nach Ziff. 9 dieser AGB.
10.3 Es ist den Kunden grundsätzlich untersagt, irgendwelche vom Anvalad bezogene Leistungen an Dritte unterzuvermieten.
11. Support
11.1 Anvalad unterstützt die Kunden bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen nach Eröffnung des zahlungspflichtigen Accounts.
11.2 Die Behebung von Störungen, für die Anvalad verantwortlich ist, sowie die betreffende Beratung sind für die Kunden kostenlos.
11.3 Auf der Webseite Anvalad findet man Informationen darüber, wie man sich bei Störungen verhalten sollte. Auf Wunsch werden mit den Kunden spezielle Eskalationsvereinbarungen getroffen.
11.4 Für Dienstleistungen und Beratungen, die in dem Vertrag nicht vereinbart sind, wird ein Stundensatz von CHF 180 berechnet. Die Kunden können auch die telefonische Hotline in Anspruch nehmen. Diese kostet CHF 3 pro Minute nach der Verbindung mit einem Berater.
12. Verpflichtungen des Kunden
12.1 Die Kunden beschaffen auf eigene Kosten die Einrichtungen, die sie selber für den Zugriff auf die Cloud benötigen (Hardware, Software). Die Mitarbeitenden der Anvalad informieren gerne über die notwendigen Installationen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Dienstleistung notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Die Kunden teilen dem Anvalad allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
12.3 Die Kunden haben ihr eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche Anvalad für seine Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. Anvalad kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mahnung.
12.4 Es ist grundsätzlich Sache der Kunden, Sicherungskopien von ihren Daten zu erstellen.
12.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Adressbezeichnungen wie Domain, E-Mail-Adressen nicht gegen Rechte Dritter verstossen.
12.6 Die Kunden verpflichten sich, Passwörter regelmässig zu ändern. Sie verwalten Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und halten sie geheim.
Die Kunden sind verpflichtet, Anvalad unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Anvalad verpflichtet sich, nach einer solchen Information den Zugang zu den Daten des betreffenden Kunden unverzüglich zu sperren, so lange, bis andere Passwörter und Zugangscodes installiert sind.
12.7 Unterlässt es ein Kunde, Anvalad über den Missbrauch seiner Passwörter zu informieren, hat er für die unbefugt bezogenen Leistungen gemäss Vertrag zu bezahlen. Es liegt also im Interesse der Kunden, die Zugangsdaten unter sorgfältiger Kontrolle zu halten.
12.8 Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Material mit rechtswidrigem Inhalt. Der Kunde nutzt die Dienste der Anvalad nicht auf illegale Weise. Es ist insbesondere, jedoch nicht abschliessend untersagt:
§ Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
§ die Anvalad Services nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mails (Spamming, Junk-Mail und dgl.) zu nutzen
§ Es ist zu unterlassen, Netzwerke nach offenen Ports (Zugängen) fremder Rechnersysteme zu durchsuchen.
§ durch Konfiguration von Serverdiensten (wie z.B. Proxy-, News-, Mail- und Webserverdienste) zu bewirken, dass unbeabsichtigtes Replizieren von Daten verursacht wird (Dupes, Mail Relaying)
§ Mail- und Newsheader sowie IP-Adressen zu fälschen
12.9 Für die in den Anvalad Services verarbeiteten Daten und Informationen sind die Kunden selber verantwortlich. Sie sollten nicht gegen rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Soweit notwendig, sind auch das internationale Recht und auf jeden Fall die Netiquette zu berücksichtigen.
12.10 Anvalad übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die entstehen, weil die Kunden die in Ziff. 9.1 bis 9.9 genannten Verpflichtungen nicht erfüllen. Hingegen haften die Kunden Anvalad gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach Ziff. 9.1 bis 9.9 und unrechtmässige Handlungen zurückzuführen sind.
12.11 Anvalad ist berechtigt, in folgenden Fällen den Zugang den Anvalad Services sofort zu sperren:
§ wenn ein Kunde durch unsachgemässe und kriminelle Aktivitäten die Sicherheit der Anvalad Services gefährdet
§ wenn ein Kunde unbefugt auf Daten anderer Nutzer zugreift
§ wenn dem Anvalad bekannt wird, dass ein Kunde kriminelle Inhalte in den Anvalad Services speichert
12.12 Im Falle von strafbaren Handlungen ist Anvalad berechtigt, die Polizei zu
informieren.
13. Urheberrecht
13.1 Anvalad behält Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Dies beinhaltet die gesamte Anvaris Plattform.
14. Auflösung des Vertrags
14.1 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien bis zu 6 Monate vor Ablauf jeweils auf Jahresende schriftlich gekündigt werden.
14.2 Wird ein befristeter Vertrag vor Ablauf nicht gekündigt, läuft er automatisch um die vereinbarte Periode und kann wiederum zu den vereinbarten Fristen gekündigt werden.
14.3 Sollte Anvalad einen Service einstellen, verpflichtet sie sich, dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kunden das Recht, sofort den Vertrag betreffend dieses Services aufzulösen.
14.4 Es liegt im Interesse der Kunden, spätestens vor der Auflösung des Vertrags ihre Daten so zu sichern, dass sie frei darüber verfügen können. Nach der Auflösung des Vertrags ist Anvalad für die Daten der betreffenden Kunden nicht mehr verantwortlich.
14.5 Anvalad ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrags Daten der Kunden auf andere Anvalad Services zu übertragen. Wird das vom Kunden gewünscht, ist darüber ein spezieller Vertrag abzuschliessen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR angewendet.
15.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrags ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
15.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
15.4 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Anvalad.